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   BFH, 25.03.1988 - VI R 142/87   

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https://dejure.org/1988,1655
BFH, 25.03.1988 - VI R 142/87 (https://dejure.org/1988,1655)
BFH, Entscheidung vom 25.03.1988 - VI R 142/87 (https://dejure.org/1988,1655)
BFH, Entscheidung vom 25. März 1988 - VI R 142/87 (https://dejure.org/1988,1655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1982 § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • Wolters Kluwer

    Werbungskosten - Doppelte Haushaltsführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1982) § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Führen von zwei Hausständen, wenn der Hausstand am Beschäftigungsort den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers darstellt; hier: wirksame Doppelehe eines Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 152, 537
  • NJW 1988, 2264 (Ls.)
  • FamRZ 1988, 836 (Ls.)
  • BB 1988, 1377
  • BStBl II 1988, 584
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.01.1972 - VI R 95/71

    Verheirateter Steuerpflichtiger - Beschäftigungsort - Eigene Wohnung - Eigener

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - VI R 142/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 21. Januar 1972 VI R 95/71, BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262, und vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338) müsse der Ort des eigenen Hausstandes und der Beschäftigungsort auseinanderfallen; der Steuerpflichtige dürfe jedenfalls am Beschäftigungsort nicht einen eigenen Hausstand unterhalten.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Entscheidung in BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262, und Urteil des BFH vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459) setzt eine doppelte Haushaltsführung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG voraus, daß der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort wohnt, seinen Hausstand jedoch nicht am Beschäftigungsort, sondern am bisherigen Wohnort weiterhin unterhält.

  • BFH, 06.12.1985 - VI R 56/82

    Bei Doppelehe nach marokkanischem Recht Zusammenveranlagung mit zweiter Ehefrau

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - VI R 142/87
    Wie der Senat im Urteil vom 6. Dezember 1985 VI R 56/82 (BFHE 146, 39, BStBl II 1986, 390) ausgeführt hat, wird bei einer nach marokkanischem Recht wirksamen Doppelehe die zweite Ehe, jedenfalls hinsichtlich ihrer vermögens- und kindschaftsrechtlichen Wirkung, im Inland ebenfalls als Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts anerkannt.
  • BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75

    Fahrtaufwendungen - Werbungskosten - Örtlicher Mittelpunkt der Lebensinteresses -

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - VI R 142/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 21. Januar 1972 VI R 95/71, BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262, und vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338) müsse der Ort des eigenen Hausstandes und der Beschäftigungsort auseinanderfallen; der Steuerpflichtige dürfe jedenfalls am Beschäftigungsort nicht einen eigenen Hausstand unterhalten.
  • BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Führen von zwei

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - VI R 142/87
    Bei einem solchen Sachverhalt ist bei Anwendung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG entsprechend den Grundsätzen der Entscheidung des Senats vom heutigen Tag zu Az. VI R 32/85 (BFHE 152, 533) darauf abzustellen, wo für den Kläger im Streitjahr 1983 der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen lag (so im Ergebnis auch Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 6. Aufl., 1987, § 9 Anm. 9 b; v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. G 300, Stichwort: Doppelehe; - Z -, Steuerberatung 1984, 187; Baum, Der Betrieb - DB - 1983, 2438; Wolff-Diepenbrock in Littmann/Bitz/Meincke, Einkommensteuerrecht, 14. Aufl., § 9 RdNr. 341; anderer Ansicht Hein, Deutsche Steuerzeitung 1983, 339, 341).
  • BFH, 29.11.1974 - VI R 77/73

    Eheleute - Beschäftigungsort - Familiengerechte Wohnung - Eigener Hausstand -

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - VI R 142/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Entscheidung in BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262, und Urteil des BFH vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459) setzt eine doppelte Haushaltsführung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG voraus, daß der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort wohnt, seinen Hausstand jedoch nicht am Beschäftigungsort, sondern am bisherigen Wohnort weiterhin unterhält.
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